Die Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – mit und ohne Behinderung – die uneingeschränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täglichen Leben.
TRANSJOB ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA
der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an office@transjob.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
- Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) . Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert und voraussichtlich bis Dezember 2025 behoben sein.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. August 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26. August 2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Wenden Sie sich dafür bitte an:
Stefan Glinz
office@transjob.at
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle(öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.